
Trocknungshinweise
Die wichtigsten Fragen zur Gebäudetrocknung verständlich erklärt. Wenn darüber hinaus Fragen offen bleiben, stehen wir dir jederzeit gerne persönlich zur Verfügung.
Wohngebäudeversicherung: Kommt für Schäden am Gebäude und Mauerwerk selbst auf (z. B. Wände, Decken, Böden, Estrichdämmung, fest verklebten Böden).
Hausratversicherung: Kommt für bewegliche Gegenstände wie Möbel, Teppiche und Elektrogeräte auf.
Privathaftpflicht: Greift, wenn durch eigenes Verschulden (z. B. ein defekter Waschmaschinenschlauch) das Eigentum Dritter (z. B. der Wohnung darunter) beschädigt wird.
So schnell wie möglich. Bereits nach kurzer Zeit kann Feuchtigkeit in Wände, Böden und Dämmungen eindringen und Schimmelbildung verursachen. Vor Beginn der Trocknung wird von uns immer die Kostenfreigabe von Ihrer Versicherung eingeholt. Sollte diese nicht schnell genug vorliegen, können Sie uns auch Privat beauftragen und die Kosten im Nachgang, sofern Deckung vorhanden, bei der Versicherung geltend machen.
In der Regel dauert eine professionelle Trocknung zwischen 10 und 21 Tage. Die Laufzeit hängt stark vom Ausmaß des Wasserschadens und den betroffenen Materialien ab. Bei schweren Schäden, wie Überschwemmung oder Austritt von großen Wassermengen, kann es deutlich länger dauern. Wichtig ist, dass die Geräte möglichst durchgehend laufen, um Schimmelbildung und eine Verzögerung des Trocknungserfolgs zu vermeiden.
Es gibt verschiedene Trocknungsverfahren, aber ganz grundsätzlich werden Geräte eingesetzt, die die feuchte Luft im Raum aufnehmen, dieser Luft die Feuchtigkeit entziehen und trockene Luft wieder in den Raum abgeben.
Eine individuelle Erklärung für deinen Schadenfall bekommst du direkt vor Ort von unseren Projektleitern beim Besichtigungstermin.
In unseren Geräten sind Stromzähler integriert. Du bekommst nach Abschluss der Trocknungsmaßnahme einen Stromnachweis von uns zugesandt. Anschließend werden die Stromkosten von deiner Versicherung / Hausverwaltung direkt an dich zurückerstattet. Um eine Höherstufung des monatlichen Stromabschlags zu vermeiden, kannst du deinen Energieversorger über den Wasserschaden und die Trocknungsmaßnahme informieren.
Trocknungsgeräte erzeugen je nach Gerätetyp und Leistung eine konstante Geräuschkulisse, vergleichbar mit einer Klimaanlage oder einem Lüfter.
Alle Geräte in unserem Bestand sind max. so groß wie ein handelsüblicher Getränkekasten. Unsere Geräte sind außerdem stapelbar und somit auch in kleinen Räumen gut einsetzbar.
Die Trocknungsgeräte sollten bestenfalls durchgängig laufen, jedoch mindestens 16 Stunden am Stück ohne Unterbrechung ist nötig, damit die Maßnahme effektiv ist. Du kannst die Geräte nachts für max. 8 Stunden abschalten. Dazu bitte den Kippschalter direkt am Gerät umlegen. Wenn die Geräte ausgeschaltet werden, verlängert sich aber die Trocknungszeit entsprechend.
Ja, in den meisten Fällen kann die Wohnung während der technischen Trocknung weiterhin genutzt werden. Sollte es in deinem Fall Einschränkungen geben, werden diese vor Beginn der Trocknung von unserem Projektleiter genau mit dir besprochen.
Ja, technische Trocknungsgeräte sind grundsätzlich dafür ausgelegt, über längere Zeit unbeaufsichtigt zu laufen – oft sogar rund um die Uhr. Die Geräte werden professionell aufgebaut und regelmäßig kontrolliert.
Bitte Fenster und Türen während der Trocknung weitestgehend geschlossen halten. Stoßlüften 1-3 mal täglich für 10-20 Minuten ist erlaubt. Die Fenster bitte nicht ganztags gekippt lassen. Die Raumtemperatur sollte im Idealfall zwischen 20 und 25 °C liegen.
Normales Lüften entfernt meist nur oberflächliche Feuchtigkeit. Tiefsitzende Nässe in Bauteilen, Wänden oder Dämmungen kann nur durch professionelle Trocknung vollständig beseitigt werden.
Bei einem versicherten Wasserschaden übernimmt in vielen Fällen die Gebäude- oder Hausratversicherung die Kosten. Die genaue Abwicklung hängt vom Schadenfall ab und sollte schnellstmöglich direkt mit der Versicherung abgeklärt werden. Bevor wir einen Termin zur Trocknung mit dir vereinbaren, haben wir die Kostenübernahme bereits mit deiner Versicherung bzw. deiner Hausverwaltung geklärt.
Nicht immer. Mithilfe moderner Messtechnik kann häufig gezielt und möglichst materialschonend gearbeitet werden. In manchen Fällen sind jedoch Öffnungen notwendig, um verdeckte Feuchtigkeit vollständig zu entfernen.
Unter ungünstigen Bedingungen kann sich bereits nach wenigen Tagen Schimmel bilden. Deshalb ist schnelles Handeln entscheidend.
Typische Hinweise sind muffiger Geruch, Verfärbungen, aufgequollene Materialien oder erhöhte Luftfeuchtigkeit. Eine genaue Beurteilung erfolgt durch professionelle Feuchtigkeitsmessungen und die Besichtigung durch unseren Projektleiter.
In den meisten Fällen nicht. Die betroffenen Bereiche sollten nach Möglichkeit frei sein und wertvolle oder zerbrechliche Gegenstände sollten aus dem Arbeitsraum genommen werden. Unser Team erklärt dir genau, welche Vorbereitungen sinnvoll sind.
Nach der Trocknungsmaßnahme können – je nach Schaden – die weiteren Wiederherstellungsarbeiten beginnen, zum Beispiel:
• Maler- und Renovierungsarbeiten,
• Bodenbelagsarbeiten,
oder der Wiederaufbau beschädigter Bereiche.
Unser Team begleitet dich während des gesamten Prozesses und stimmt alle weiteren Schritte transparent mit dir ab. So sorgen wir dafür, dass deine Räume schnell wieder vollständig nutzbar sind.
Das hängt vom Umfang des Schadens und den geplanten Wiederherstellungsarbeiten ab. In vielen Fällen können die nächsten Schritte bereits kurz nach Abschluss der Trocknung beginnen – vorausgesetzt, die betroffenen Bereiche sind vollständig trocken. Wir besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen und koordinieren auf Wunsch die nächsten Arbeiten schnell und unkompliziert.
Ob eine Mietminderung zulässig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Entscheidend ist dabei unter anderem der Umfang des Schadens, die Dauer der Einschränkungen und die tatsächliche Nutzbarkeit der Wohnung. Die rechtliche Bewertung erfolgt grundsätzlich zwischen Mieter und Vermieter beziehungsweise – im Streitfall – durch einen Anwalt oder ein Gericht.
Bei Wasserschäden entscheidet in der Regel die Versicherung bzw. der beauftragte Gutachter, welche Maßnahmen als fachgerecht einzustufen sind. Wir empfehlen grundsätzlich die Lösung, die ein möglichst einheitliches und hochwertiges Ergebnis gewährleistet, und berücksichtigen dabei selbstverständlich die Kostenübernahme durch die Versicherung.